Impressum
1. Geltungsbereich, Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen
zwischen der WMT‑Services GmbH, Am Galgenturm 1, 97638 Mellrichstadt
(nachfolgend „wir“ oder „WMT“) und unseren Kunden (nachfolgend „Besteller“).
Unsere Angebote und Lieferungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne
des § 14 BGB. Unsere AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13
BGB.
Der Besteller versichert, bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem
Fall, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Bestellers die
Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller, ohne dass wir
in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.
2. Vertragsschluss, Angebote, Unterlagen
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Die Bestellung des Bestellers stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines
Vertrages dar. Wir können dieses Angebot innerhalb von vier Wochen nach Zugang
durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E‑Mail/Fax) oder durch Auslieferung
der Ware annehmen.
Der Umfang unserer Lieferpflichten, insbesondere hinsichtlich Menge und
Beschaffenheit, ergibt sich ausschließlich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung
oder – falls eine solche nicht vorliegt – aus unserem schriftlichen Angebot.
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht,
technische Daten und sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie
ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind oder wir eine entsprechende
Garantie übernommen haben. Sie stellen im Übrigen keine Garantie oder Zusicherung
besonderer Eigenschaften dar.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, technischen Unterlagen, Bedienungsanleitungen
und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen
ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten
zugänglich gemacht werden.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Lieferwerk zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht, Versicherung, Zöllen und sonstigen Nebenkosten,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise gemäß unserer bei Vertragsschluss
gültigen Preisliste.
Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 10
Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Zahlungen haben ausschließlich auf die in der Rechnung angegebenen Konten zu
erfolgen. Wechsel- und Scheckzahlungen werden nicht akzeptiert.
Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt
vorbehalten.
Gerät der Besteller mit fälligen Zahlungen in Verzug oder werden uns Umstände
bekannt, die seine Kreditwürdigkeit erheblich zu mindern geeignet sind, sind wir
berechtigt, alle noch offenen Forderungen sofort fällig zu stellen, Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen und ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse
auszuführen.
Der Besteller ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine
Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
4. Lieferung, Lieferfristen, Gefahrübergang
Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich
schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind.
Die Lieferfrist beginnt erst, wenn alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt
sind, der Besteller alle ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen erbracht sowie eine
vereinbarte Anzahlung geleistet hat.
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen unserer
Vorlieferanten, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare, unvermeidbare
oder außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Ereignisse verlängern vereinbarte
Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
Wird durch solche Ereignisse die Lieferung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, sind
beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Besteller zumutbar sind.
Die Lieferung erfolgt ab Lieferwerk. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe an den Spediteur,
Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den
Besteller über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Ware von uns gegen die üblichen
Transportrisiken versichert.
5. Abnahme, Annahmeverzug
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach Mitteilung der Versandbereitschaft
unverzüglich abzunehmen.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,
sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt
auf den Besteller über, in dem er in Annahmeverzug gerät.
Bei einem Kauf auf Abruf hat der Besteller die Ware innerhalb von drei Monaten nach
Anzeige der Versandbereitschaft abzurufen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur
vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der
laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich bei laufender Rechnung auf die jeweilige
Saldoforderung.
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Der
Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. In diesem Fall tritt der Besteller bereits jetzt alle ihm aus der
Weiterveräußerung oder sonstigen Rechtsgründen (z.B. Versicherungsleistungen,
unerlaubte Handlung) hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in
Höhe des Rechnungswertes an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.
Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen
Namen einzuziehen. Die Befugnis von WMT, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt. Wir werden von dieser Befugnis jedoch keinen Gebrauch machen,
solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und kein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind
wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der
Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %,
werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
7. Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln (Sachmängelhaftung)
Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen
Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung im Rahmen des
Zumutbaren zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. § 377
HGB bleibt unberührt. Offensichtliche Mängel sowie Transportschäden sind spätestens
innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind
unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl
Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.
Solange wir unseren Verpflichtungen zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen
Frist nachkommen, hat der Besteller kein Recht, die Vergütung zu mindern oder vom
Vertrag zurückzutreten, sofern nicht die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder von uns
unzumutbar verzögert oder verweigert wird. Ein Fehlschlagen liegt in der Regel vor,
wenn zwei Nacherfüllungsversuche erfolglos geblieben sind.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder wird sie von uns verweigert, kann
der Besteller nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen mindern oder – bei nicht nur
unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen
nur nach Maßgabe von Ziffer 8.
Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Besteller oder von ihm beauftragte
Dritte ohne unsere vorherige Zustimmung Änderungen an der Ware vornehmen oder
Mängel selbst beseitigen und hierdurch die Beseitigung des Mangels unmöglich oder
unzumutbar erschwert wird. In diesen Fällen hat der Besteller die durch die Änderungen
entstehenden Mehrkosten der Mangelbeseitigung zu tragen.
Mängelansprüche des Bestellers verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Hiervon
unberührt bleiben Ansprüche des Bestellers
– wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit,
– wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
– bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
– aus einer von uns übernommenen Garantie oder einem Beschaffungsrisiko
sowie
– nach dem Produkthaftungsgesetz.
Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 444 BGB (Haftung des Verkäufers bei Übernahme einer Garantie und bei Arglist)
bleibt unberührt.
8. Schadenersatz und Haftung
Wir haften auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, und
– für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen
darf. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist, bei Übernahme einer
Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
9. Freiwillige Ersatzteilgarantie
Unabhängig von den gesetzlichen und vertraglichen Mängelrechten gewähren wir dem
Besteller eine freiwillige Ersatzteilgarantie von 12 Monaten ab Übergabe der Kaufsache.
Die Ersatzteilgarantie umfasst den unentgeltlichen Ersatz oder die unentgeltliche
Reparatur derjenigen Teile, die innerhalb der Garantielaufzeit aufgrund eines Materialoder Herstellungsfehlers funktionsuntüchtig werden. Die Wahl zwischen Ersatzlieferung
und Reparatur liegt bei uns.
Von der Ersatzteilgarantie nicht umfasst sind insbesondere
– Verschleißteile (z.B. Dichtungen, Membranen, Filter, Schläuche,
Sicherungen),
– Teile, die infolge normaler Abnutzung oder unsachgemäßer Behandlung,
fehlender oder nicht fachgerechter Wartung, Verwendung ungeeigneter
Betriebsmittel oder nicht freigegebener Veränderungen ausgefallen sind,
– Arbeits-, Transport-, Ein- und Ausbaukosten sowie sonstige
Nebenleistungen.
Ansprüche aus dieser Ersatzteilgarantie bestehen nur, wenn der Besteller den Garantiefall
innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Fehlers schriftlich anzeigt und uns die
Prüfung des Mangels ermöglicht.
Die gesetzlichen und vertraglichen Mängelrechte des Bestellers bleiben durch diese
Ersatzteilgarantie unberührt; sie werden durch die Garantie weder eingeschränkt noch
aufgehoben.
10. Verjährung sonstiger Ansprüche
Sonstige vertragliche und außervertragliche Ansprüche des Bestellers, die nicht auf
einem Mangel der Ware beruhen, verjähren in 12 Monaten ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn.
Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen
– für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit,
– wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
– bei Arglist,
– aus einer von uns übernommenen Garantie oder einem Beschaffungsrisiko
sowie
– nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Urheberrechte, Schutzrechte
Zeichnungen, technische Beschreibungen, Bedienungsanleitungen, Kostenvoranschläge
und sonstige Unterlagen von WMT sind urheberrechtlich geschützt und bleiben unser
Eigentum. Sie sind vom Besteller als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln
und dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder kopiert, vervielfältigt
noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Stellt der Besteller Zeichnungen, Muster oder sonstige Unterlagen zur Verfügung, so
haftet er dafür, dass hierdurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Werden wir
von Dritten deswegen in Anspruch genommen, stellt uns der Besteller von diesen
Ansprüchen frei.
12. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Firmensitz in
97638 Mellrichstadt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Schweinfurt. Wir sind jedoch
berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts
(CISG).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige
wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.