Impressum

1. Geltungsbereich, Vertragsparteien 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen 
zwischen der WMT‑Services GmbH, Am Galgenturm 1, 97638 Mellrichstadt 
(nachfolgend „wir“ oder „WMT“) und unseren Kunden (nachfolgend „Besteller“). 
Unsere Angebote und Lieferungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne 
des § 14 BGB. Unsere AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 
BGB. 
Der Besteller versichert, bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder 
selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. 
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des 
Bestellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung 
ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem 
Fall, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Bestellers die 
Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 
Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller, ohne dass wir 
in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen. 
2. Vertragsschluss, Angebote, Unterlagen 
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als 
verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. 
Die Bestellung des Bestellers stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines 
Vertrages dar. Wir können dieses Angebot innerhalb von vier Wochen nach Zugang 
durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E‑Mail/Fax) oder durch Auslieferung 
der Ware annehmen. 
Der Umfang unserer Lieferpflichten, insbesondere hinsichtlich Menge und 
Beschaffenheit, ergibt sich ausschließlich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung 
oder – falls eine solche nicht vorliegt – aus unserem schriftlichen Angebot. 
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht, 
technische Daten und sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie 
ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind oder wir eine entsprechende 
Garantie übernommen haben. Sie stellen im Übrigen keine Garantie oder Zusicherung 
besonderer Eigenschaften dar. 
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, technischen Unterlagen, Bedienungsanleitungen 
und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen 
ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten 
zugänglich gemacht werden. 
3. Preise, Zahlungsbedingungen 
Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Lieferwerk zzgl. der gesetzlichen 
Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht, Versicherung, Zöllen und sonstigen Nebenkosten, 
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise gemäß unserer bei Vertragsschluss 
gültigen Preisliste. 
Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 10 
Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. 
Zahlungen haben ausschließlich auf die in der Rechnung angegebenen Konten zu 
erfolgen. Wechsel- und Scheckzahlungen werden nicht akzeptiert. 
Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher 
Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt 
vorbehalten. 
Gerät der Besteller mit fälligen Zahlungen in Verzug oder werden uns Umstände 
bekannt, die seine Kreditwürdigkeit erheblich zu mindern geeignet sind, sind wir 
berechtigt, alle noch offenen Forderungen sofort fällig zu stellen, Vorauszahlung oder 
Sicherheitsleistung zu verlangen und ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse 
auszuführen. 
Der Besteller ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine 
Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. 
4. Lieferung, Lieferfristen, Gefahrübergang 
Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich 
schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. 
Die Lieferfrist beginnt erst, wenn alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt 
sind, der Besteller alle ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen erbracht sowie eine 
vereinbarte Anzahlung geleistet hat. 
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen unserer 
Vorlieferanten, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare, unvermeidbare 
oder außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Ereignisse verlängern vereinbarte 
Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. 
Wird durch solche Ereignisse die Lieferung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, sind 
beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 
Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Besteller zumutbar sind. 
Die Lieferung erfolgt ab Lieferwerk. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der 
zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe an den Spediteur, 
Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den 
Besteller über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. 
Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Ware von uns gegen die üblichen 
Transportrisiken versichert. 
5. Abnahme, Annahmeverzug 
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach Mitteilung der Versandbereitschaft 
unverzüglich abzunehmen. 
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, 
sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger 
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des 
zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt 
auf den Besteller über, in dem er in Annahmeverzug gerät. 
Bei einem Kauf auf Abruf hat der Besteller die Ware innerhalb von drei Monaten nach 
Anzeige der Versandbereitschaft abzurufen, sofern nichts anderes vereinbart ist. 
6. Eigentumsvorbehalt 
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur 
vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der 
laufenden Geschäftsbeziehung vor. 
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich bei laufender Rechnung auf die jeweilige 
Saldoforderung. 
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Der 
Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang 
weiterzuveräußern. In diesem Fall tritt der Besteller bereits jetzt alle ihm aus der 
Weiterveräußerung oder sonstigen Rechtsgründen (z.B. Versicherungsleistungen, 
unerlaubte Handlung) hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in 
Höhe des Rechnungswertes an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an. 
Der Besteller ist widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen 
Namen einzuziehen. Die Befugnis von WMT, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt 
hiervon unberührt. Wir werden von dieser Befugnis jedoch keinen Gebrauch machen, 
solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und kein Antrag auf 
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. 
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind 
wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der 
Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur, wenn wir dies ausdrücklich erklären. 
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, 
werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. 
7. Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln (Sachmängelhaftung) 
Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen 
Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 
Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung im Rahmen des 
Zumutbaren zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. § 377 
HGB bleibt unberührt. Offensichtliche Mängel sowie Transportschäden sind spätestens 
innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind 
unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. 
Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl 
Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. 
Solange wir unseren Verpflichtungen zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen 
Frist nachkommen, hat der Besteller kein Recht, die Vergütung zu mindern oder vom 
Vertrag zurückzutreten, sofern nicht die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder von uns 
unzumutbar verzögert oder verweigert wird. Ein Fehlschlagen liegt in der Regel vor, 
wenn zwei Nacherfüllungsversuche erfolglos geblieben sind. 
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder wird sie von uns verweigert, kann 
der Besteller nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen mindern oder – bei nicht nur 
unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen 
nur nach Maßgabe von Ziffer 8. 
Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, wenn der Besteller oder von ihm beauftragte 
Dritte ohne unsere vorherige Zustimmung Änderungen an der Ware vornehmen oder 
Mängel selbst beseitigen und hierdurch die Beseitigung des Mangels unmöglich oder 
unzumutbar erschwert wird. In diesen Fällen hat der Besteller die durch die Änderungen 
entstehenden Mehrkosten der Mangelbeseitigung zu tragen. 
Mängelansprüche des Bestellers verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Hiervon 
unberührt bleiben Ansprüche des Bestellers 
– wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, 
– wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, 
– bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, 
– aus einer von uns übernommenen Garantie oder einem Beschaffungsrisiko 
sowie 
– nach dem Produkthaftungsgesetz. 
Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 
§ 444 BGB (Haftung des Verkäufers bei Übernahme einer Garantie und bei Arglist) 
bleibt unberührt. 
8. Schadenersatz und Haftung 
Wir haften auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und 
grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. 
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur 
– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der 
Gesundheit, und 
– für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten 
(Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren 
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst 
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen 
darf. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, 
vorhersehbaren Schaden begrenzt. 
Im Übrigen ist unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist, bei Übernahme einer 
Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie für Ansprüche nach dem 
Produkthaftungsgesetz. 
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die 
persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, 
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. 
9. Freiwillige Ersatzteilgarantie 
Unabhängig von den gesetzlichen und vertraglichen Mängelrechten gewähren wir dem 
Besteller eine freiwillige Ersatzteilgarantie von 12 Monaten ab Übergabe der Kaufsache. 
Die Ersatzteilgarantie umfasst den unentgeltlichen Ersatz oder die unentgeltliche 
Reparatur derjenigen Teile, die innerhalb der Garantielaufzeit aufgrund eines Material￾oder Herstellungsfehlers funktionsuntüchtig werden. Die Wahl zwischen Ersatzlieferung 
und Reparatur liegt bei uns. 
Von der Ersatzteilgarantie nicht umfasst sind insbesondere 
– Verschleißteile (z.B. Dichtungen, Membranen, Filter, Schläuche, 
Sicherungen), 
– Teile, die infolge normaler Abnutzung oder unsachgemäßer Behandlung, 
fehlender oder nicht fachgerechter Wartung, Verwendung ungeeigneter 
Betriebsmittel oder nicht freigegebener Veränderungen ausgefallen sind, 
– Arbeits-, Transport-, Ein- und Ausbaukosten sowie sonstige 
Nebenleistungen. 
Ansprüche aus dieser Ersatzteilgarantie bestehen nur, wenn der Besteller den Garantiefall 
innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Fehlers schriftlich anzeigt und uns die 
Prüfung des Mangels ermöglicht. 
Die gesetzlichen und vertraglichen Mängelrechte des Bestellers bleiben durch diese 
Ersatzteilgarantie unberührt; sie werden durch die Garantie weder eingeschränkt noch 
aufgehoben. 
10. Verjährung sonstiger Ansprüche 
Sonstige vertragliche und außervertragliche Ansprüche des Bestellers, die nicht auf 
einem Mangel der Ware beruhen, verjähren in 12 Monaten ab dem gesetzlichen 
Verjährungsbeginn. 
Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen 
– für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, 
– wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, 
– bei Arglist, 
– aus einer von uns übernommenen Garantie oder einem Beschaffungsrisiko 
sowie 
– nach dem Produkthaftungsgesetz. 
11. Urheberrechte, Schutzrechte 
Zeichnungen, technische Beschreibungen, Bedienungsanleitungen, Kostenvoranschläge 
und sonstige Unterlagen von WMT sind urheberrechtlich geschützt und bleiben unser 
Eigentum. Sie sind vom Besteller als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln 
und dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder kopiert, vervielfältigt 
noch Dritten zugänglich gemacht werden. 
Stellt der Besteller Zeichnungen, Muster oder sonstige Unterlagen zur Verfügung, so 
haftet er dafür, dass hierdurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Werden wir 
von Dritten deswegen in Anspruch genommen, stellt uns der Besteller von diesen 
Ansprüchen frei. 
12. Schlussbestimmungen 
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Firmensitz in 
97638 Mellrichstadt. 
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem 
Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Schweinfurt. Wir sind jedoch 
berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts 
(CISG). 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder 
undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen 
unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige 
wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen 
Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. 

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